Verlängerung des Aufenthaltstitels

Information auf arabisch … Viele der Menschen, die zu uns gekommen sind, haben vor knapp drei Jahren Ihren Bescheid über die Anerkennung als Flüchtlinge bekommen. Der Aufenthaltstitel ist in der Regel zunächst auf drei Jahre beschränkt bei anerkannten Flüchtlingen (subsidiär Geschützte erst 1 Jahr, dann Verlängerungen um jeweils immer 2 Jahre) und muss dann verlängert … Verlängerung des Aufenthaltstitels weiterlesen