Verlängerung des Aufenthaltstitels

Information auf arabisch …

Viele der Menschen, die zu uns gekommen sind, haben vor knapp drei Jahren Ihren Bescheid über die Anerkennung als Flüchtlinge bekommen. Der Aufenthaltstitel ist in der Regel zunächst auf drei Jahre beschränkt bei anerkannten Flüchtlingen (subsidiär Geschützte erst 1 Jahr, dann Verlängerungen um jeweils immer 2 Jahre) und muss dann verlängert werden. Dabei ist nicht sichergestellt, dass dies automatisch geschieht, sondern man sollte rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ausländerbehörden gibt es im Saarland hierfür bisher kein spezielles Formular.

Deshalb sollte, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Einladung zu einem Vorsprachetermin eingegangen ist, spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf des derzeitigen Aufenthaltstitels eine formlose Email an folgende Adresse geschickt werden:

ZAB@lava.saarland.de

mit dem Text:

“Ich bitte um Verlängerung meines Aufenthaltstitels” unter Angabe von

NAME, Vorname, Geburtsdatum, derzeitige Adresse.

Bitte alle betroffenen Familienmitglieder aufführen!

Dann erfolgt die Einladung zu einem Termin, und nach Prüfung wird der Aufenthaltstitel verlängert.

Nach einer Verlängerung ist es sehr wichtig, das Jobcenter und die Familienkasse sowie weitere Stellen, von denen man ggf. noch Geld erhält, über den neuen Ablauftermin zu informieren, da ansonsten automatisch die Zahlungen eingestellt werden.

K.G. 23.3.2018