Fristwahrende Anzeige für Familienzusammenführung

Bisher war es ja so,  dass wir anfänglich für eine fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs.2 NR. 1 des Aufenthaltsgesetzes (wenn Familie vorhanden und nach Deutschland geholt werden möchte )  eine  formlose schriftliche Anzeige bei der Ausländerbehörde in Saarbrücken bei Herrn Haßdenteufel abgegeben hatten. Danach  wurde im Rahmen der Anhörung auf dem Fragebogen oben   diese fristgerechte Anzeige angekreuzt.

Folgende neue Regelung bezüglich  der fristwahrenden Anzeige, die bereits seit 2 Monaten so gehandhabt würde , wurde uns in Lebach in der Schlierseeallee 17  mitgeteilt:

Die fristwahrende Anzeige  soll jetzt im Internet unter folgender Adresse:

https://familyreunion-syria.diplo.de/webportal/desktop/index.html#start

online  ausgefüllt werden.

Auf dieser Seite unter Punkt 2.steht dann  oben :

Fristwahrende Anzeige:

Sie haben die Möglichkeit, hier die fristwahrende Anzeige nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG zu stellen, die Ihrer/m Ehefrau/Ehemann und Ihren minderjährigen Kindern einen vereinfachten Familiennachzug nach Deutschland ermöglicht. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Ausdruck lediglich der Antragsvorbereitung dient, zur Antragstellung also explizit weitere Schritte erfolgen müssen. Eine vorherige Übersendung dieses Ausdrucks an die Auslandsvertretung ist nicht notwendig und kann nicht vor Visumantragstellung verarbeitet werden.