Schüler, Auszubildende und Studenten:

Neue Regelungen für Bürgergeld ab 01.07.2023

Ab 1.7.2023 gibt es ein paar Änderungen beim Bürgergeld:

Schüler und Auszubildende von 15 bis 24 Jahren dürfen ab diesem Tag in einem Ferienjob arbeiten, ohne dass das Jobcenter etwas bei den Zahlungen an die Familie kürzt. Die Höhe des Verdienstes spielt für Arbeiten innerhalb der Ferien keine Rolle mehr.

Außerhalb der Ferien dürfen Schüler und Azubis bis zu 520 Euro in einem Minijob verdienen ohne Kürzung der Zahlungen des Jobcenters.

Wer studiert, darf auch 520 Euro verdienen, ohne dass diese Einnahmen bei der Berechnung als Einkommen berücksichtigt werden.

Hier gibt es aber keine besondere Regelung in den Semesterferien.

Schüler im Alter von 13 oder 14 Jahren dürfen nur leichte Arbeiten annehmen, zum Beispiel Zeitschriften und Werbung austragen, höchstens 2 Stunden am Tag.

Diese Freibeträge gelten ausschließlich für Einkommen aus Schülerjobs, nicht für die Anrechnung anderer Einkommen, z.B. Unterhaltszahlungen.

Obwohl der Lohn der Schüler weitgehend anrechnungsfrei bleibt, muss die Arbeitsaufnahme dem Jobcenter mitgeteilt werden!

Bei allen anderen Personen gilt, wer mehr als 100 Euro verdient, bekommt weniger Geld vom Jobcenter.

Wer keine Kinder hat und 1200 Euro oder mehr verdient, hat mit seinem Lohn und den Zahlungen vom Jobcenter zusammen 348 Euro mehr Geld als ohne Arbeit, bis 30.6.2023 waren es nur 300 Euro.

Wer Kinder hat kann bis zu 1500 Euro verdienen und hat dann sogar 378 Euro mehr pro Monat.

Wer arbeitet, bekommt also seinen Lohn und bezahlt (bei mehr als 520 Euro Einkommen) Steuern und Rentenversicherung und Krankenversicherung, das Jobcenter bezahlt aber nicht mehr so viel.

Wenn man noch mehr verdient, ist schnell die Situation erreicht, dass das Jobcenter gar nichts mehr bezahlt, man aber Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen kann. Es lohnt sich also, zu arbeiten.

Noch besser ist es aber, wenn man zuerst eine Ausbildung macht, dann findet man später einen besseren Job.

KG 01.07.2023