Kündigung einer Arbeitsstelle

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Viele sind froh, wenn sie nach längerer Suche eine Arbeit gefunden haben, um endlich eigenes Geld zu verdienen.

Manchmal stellt sich aber heraus, dass die Arbeit zu schwer ist, oder nicht genug Geld bezahlt wird, und man möchte die Arbeit beenden, indem man kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, aber das ist manchmal

sehr gefährlich.

Es kann nämlich passieren, dass man anschließend für 3 Monate kein oder viele weniger Geld bekommt!

1. Man hat mehr als 12 Monate gearbeitet Vollzeit oder Teilzeit (nicht für 450 Euro Job):

Dann hat man eigentlich für ein paar Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vom Arbeitsamt      Das sind ungefähr 60 % des bisherigen Einkommens.

Wer aber selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, bekommt eine Sperre von 3 Monaten. In dieser Zeit bekommt man kein Geld und muss ab dem 2. Monat sogar noch seine Krankenversicherung selbst bezahlten (ungefähr 200 Euro im Monat!)

2. Man hat weniger als 12 Monate gearbeitet oder in einem 450 Euro-Job auch mehr als 12 Monate:

In diesem Fall kann man wieder Geld vom Jobcenter bekommen, aber wer selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, bekommt eine „Sanktion“ 30% weniger für 3 Monate.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht:

Hier kommt es nur zu den gleichen Kürzungen, wenn der Grund der Kündigung beim Arbeitnehmer lag, zum Beispiel weil er nicht pünktlich zur Arbeit gekommen ist, oder schlecht gearbeitet oder Fehler gemacht hat, weil er immer müde war. Man spricht dann von einem „schuldhaften Verhalten“.

Verkürzung der Arbeitsstunden – weniger arbeiten:

Wer seine Arbeitszeit verringern möchte, um dadurch auch wieder mehr Geld vom Jobcenter zu bekommen, der muss aufpassen. Man muss einen sehr guten Grund haben, warum man das macht, sonst gibt es auch in diesem Fall Kürzungen.

Bevor man kündigt sollte man in Ruhe nachdenken und jemanden um Rat fragen, die deutschen Gesetze und Vorschriften machen viele Probleme, wenn man sich nicht auskennt!

Am besten ist es wenn man sich erst eine neue Arbeitsstelle sucht, bevor man selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt.