Grundsicherung zu Jobcenter

Wechsel von Grundsicherungsamt zum Jobcenter:

Wenn das Anerkennungsschreiben vom BAMF gekommen ist, sind folgende Schritte zu beachten:

Der Wechsel von der Zuständigkeit des Amtes für Grundsicherung für Asylbewerber vor der Anerkennung zum Jobcenter nach der Anerkennung führte bisher häufig zu Problemen finanzieller Art, da mit Ablauf des Monats, an dem die Anerkennung zugestellt wird, das Grundsicherungsamt in Homburg die monatlichen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einstellt und eigentlich das Jobcenter die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (“Hartz 4”) aufnehmen soll.

Das Problem war, dass das Jobcenter natürlich erst dann Zahlungen leisten kann, wenn der anerkannte Flüchtling datentechnisch beim Jobcenter erfasst ist.

Das Problem ist erkannt, um zukünftig Verzögerungen zu vermeiden, schlägt das Jobcenter in Blieskastel folgendes Verfahren zur Beschleunigung vor:

Sobald der Flüchtling das Schreiben mit der Anerkennung des Flüchtlingsstatus erhält (Asyl wird in aller Regel abgelehnt, da die Einreise immer über ein “sicheres Drittland” wie z.B. Österreich erfolgt ist), bitte die ersten beiden Seiten des Bescheides sowie das Zustellungsschreiben bei folgenden Stellen vorbeibringen oder per Mail schicken:

  1. Stabstelle II Migragtion: fluechtlinge@blieskastel.de
  2. Jobcenter: team456@jobcenter-saarpfalz.de
  3. Amt für Grundsicherung: christine.koch@saarpfalz-kreis.de

Besser ist es, wenn ihr beim Jobcenter persönlich vorstellig werdet. Dort werden auch die s. g. Fiktionsbescheinigungen (das neue Dokument, welches in Lebach inzwischen anstatt eines Ausweises ausgegeben wird) als Ausweis anerkannt. Dort beantragt ihr dann einen Termin für die Antragsstellung.

Das Jobcenter wird dann eine Akte anlegen und baldmöglichst einen Vorsprachetermin mit Dolmetscher ausgegeben.

Sollte es dabei zu Verzögerungen kommen, klärt das Jobcenter direkt mit dem Grundsicherungsamt in Homburg ab, dass keine Zahlungsunterbrechung entsteht.

Sollten bis zum vergebenen Termin beim Jobcenter noch nicht alle Unterlagen (z.B. Ausweis mit Aufenthaltstitel, Krankenversicherungsbescheinigung) vorliegen, kann der Termin trotzdem wahrgenommen werden, die fehlenden Unterlagen müssen aber schnellstmöglich nachgeliefert werden.

 

Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse: 
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen ZPT Saar e.V.
Franz-Josef-Röderstr. 9, (im Gebäude der IHK)
66119 Saarbrücken

Herr Klos / Herr Dörr , telefonische Voranmeldung 0681-9520-457

Familiennachzug:

  • Formeller Antrag bei der Ausländerbehörde
  • 3-Monatsfrist beachten
  • Termine mit Botschaften einholen
  • Für Eritreer ggf. Vaterschaftstest notwendig

Wohnung gefunden, was nun?

  • Ein Problem bzgl. einer angemessenen Wohnungsgröße bei Familienachzug ist lt. Jobcenter Blieskastel, dass eine solche Wohnung tatsächlich erst genehmigt wird, wenn die Familie tatsächlich in Deutschland ist. Als angemessen gelten derzeit für 1 Person 45m² und je weiterer Person weitere 15m².
  • Ist die Wohnung genehmigt: Antrag bei Stromlieferant, Gaslieferant etc. stellen
  • Eine ausgefüllte Vermieterbescheinigung ist beim Jobcenter vorzulegen
  • Ggf. Möbellager