Fahrtkosten

Änderungen bei den Fahrtkosten zu
Integrationskursen

auf Arabisch …

Der erfolgreiche Abschluss B1 und bestandener „Politiktest“ (offiziell „Leben in Deutschland“) sind Voraussetzung (neben anderen Kriterien), damit zu uns geflohene Menschen später einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten können. (AufenthG § 9)

In der Regel sind diese Kurse sowie die auf Antrag genehmigten Nachschulungskurse für Flüchtlinge vom BAMF finanziert, also kostenlos. Dies betrifft aber nur die reinen Lehrgangskosten, nicht die Fahrtkosten.

Seit 1.1.2018 ist die bisherige großzügige Regelung, nach der praktisch alle Fahrtkosten unabhängig von der Entfernung, erstattet werden konnten, durch eine „Zuschussregelung“ ersetzt worden, die für die Kursteilnehmer, besonders in ländlichen Gebieten, zu einer deutlichen Kostenbeteiligung führt.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

Es gibt Entfernungspauschalen, abhängig vom Wohnort. Die Entfernung zum Lehrgangsort muss mindestens    3 km betragen. Berücksichtigt werden nur Tage einer tatsächlichen Teilnahme oder Fehltage mit Entschuldigung. Fahrkarten müssen nicht mehr eingereicht werden, wer z.B. mit dem Fahrrad fährt, erhält ebenfalls die Erstattung. Der Zuschuss wird erst ab Eingangsdatum beim BAMF genehmigt für die einzelnen Module (je 100 Stunden), lediglich bei Lehrgangsbeginn (1. Modul) ist eine rückwirkende Genehmigung zum Tag des Kursbeginns möglich.

Wer in einer Großstadt (> 100.000 Einwohner, also z.B. Saarbrücken) wohnt, erhält 2,50 € pro Tag.

Außerhalb von Großstädten gilt:                                                                     Grundsätzlich werden 0,30 € pro Entfernungskilometer erstattet, dabei gibt aber es eine tägliche Mindestpauschale von 2,80 € (über 3 km!) und eine Höchstpauschale von 5,50 €. Wer also beispielsweise 7 km Fahrweg hat, erhält die Mindestpauschale, bei mehr als 18 km wird nur die Höchstpauschale berücksichtigt.

Der restliche Betrag muss von den Kursteilnehmern aus eigener Tasche bezahlt werden.

Bei den hohen Kosten des ÖPNV In unserem Stadtbereich führt das dazu, dass Teilnehmer beispielsweise aus Aßweiler oder Niederwürzbach bei Teilnahme an Kursen an der Kreis-VHS in Blieskastel ihre Buskosten nur noch teilweise erstattet bekommen, bei einer Teilnahme an Kursen in St. Ingbert oder Saarbrücken ist der selbst zu zahlende Anteil noch höher.

Besonders kritisch sind alle Kurse zu bewerten, die nur an 4 Tagen in der Woche angeboten werden, da es sich bei der Zuschussregelung um eine tagesbezogene Erstattung handelt, sodass sich Wochen oder Monatskarten kaum rechnen.

Die Problematik ist inzwischen beim BAMF bekannt, Lösungen oder Härtefallregelungen, nach denen beispielsweise die günstigste Busfahrkarte erstattet werden könnte, gibt es aber bisher nicht.

Über sonstige Härtefälle, beispielweise bei Behinderungen, entscheidet das BAMF.

Einzige Ausnahme der o.a. Pauschalregelungen: Der/die Teilnehmer/-in wird durch das BAMF einem bestimmten Kursträger zugeführt – dann übernimmt das BAMF die Entfernungspauschalen ohne die Obergrenzen.

23.2.2018

K.G.