Änderungen SGB II und Kindergeld
Verbesserungen ab 1. Januar 2023
Zum 1.1.2023 ist eine große Änderung bei den Leistungen des Jobcenters und des Sozialamtes durchgeführt worden: Es wurde das „Bürgergeld“ eingeführt.
Diese Leistungen werden ab 1.1.2023 vom Jobcenter und vom Sozialamt bezahlt nach den Vorschriften SGB II und SGB XII:
SGB II / XII |
ab 1.1.23 |
bis 31.12.22 |
Einzeln lebende Person |
502 |
449 |
Erwachsene in Partnerschaft |
451 |
404 |
Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt |
402 |
360 |
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre |
420 |
376 |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren |
348 |
311 |
Kinder bis 5 Jahren |
318 |
285 |
Wer schon in Blieskastel wohnt aber noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, erhält monatlich diese Beträge:
Einzeln lebende Person |
410 |
Erwachsene in Partnerschaft |
369 |
Weitere Erwachsene im Haushalt |
328 |
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre |
364 |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren |
304 |
Kinder bis 5 Jahren |
278 |
Nach 18 Monaten erhöhen sich diese Beträge auf die Leistungen, die auch das Jobcenter bezahlt. Das betrifft auch Geflüchtete mit einer Duldung
Das Kindergeld wurde auch zum 1.1.2023 erhöht für alle Kinder auf 250 Euro monatlich.
Dieses Geld erhalten als Flüchtlinge anerkannte Erziehungsberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz.
Als sogenannte „Vorrangleistung“ muss das Kindergeld beantragt werden, wird aber in voller Höhe auf Leistungen des Jobcenters angerechnet. Das bedeutet, man bekommt von der Familienkasse Geld, aber genau diesen Betrag dann weniger vom Jobcenter.
Für Schulkinder ist der neue Betrag für persönliche Schulausrüstung im August 116 Euro und im Februar 58 Euro. Das Jobcenter bezahlt diesen Betrag automatisch, alle anderen (Asylbewerber, Bezieher von Sozialleistungen oder Wohngeld, Kinderzuschlag) müssen einen Antrag stellen!
K.G.
Stand 30.1.2023