Änderungen SGB II

Änderungen SGB II und Kindergeld

Verbesserungen ab 1. Januar 2023

Zum 1.1.2023 ist eine große Änderung bei den Leistungen des Jobcenters und des Sozialamtes durchgeführt worden: Es wurde das „Bürgergeld“ eingeführt.

Diese Leistungen werden ab 1.1.2023 vom Jobcenter und vom Sozialamt bezahlt nach den Vorschriften SGB II und SGB XII:

SGB II / XII

ab 1.1.23

bis 31.12.22

Einzeln lebende Person

502

449

Erwachsene in Partnerschaft

451

404

Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt

402

360

Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre

420

376

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren

348

311

Kinder bis 5 Jahren

318

285

Wer schon in Blieskastel wohnt aber noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, erhält monatlich diese Beträge:

Einzeln lebende Person

410

Erwachsene in Partnerschaft

369

Weitere Erwachsene im Haushalt

328

Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre

364

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren

304

Kinder bis 5 Jahren

278

Nach 18 Monaten erhöhen sich diese Beträge auf die Leistungen, die auch das Jobcenter bezahlt. Das betrifft auch Geflüchtete mit einer Duldung

Das Kindergeld wurde auch zum 1.1.2023 erhöht für alle Kinder auf 250 Euro monatlich.
Dieses Geld erhalten als Flüchtlinge anerkannte Erziehungsberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz.
Als sogenannte „Vorrangleistung“ muss das Kindergeld beantragt werden, wird aber in voller Höhe auf Leistungen des Jobcenters angerechnet. Das bedeutet, man bekommt von der Familienkasse Geld, aber genau diesen Betrag dann weniger vom Jobcenter.

Für Schulkinder ist der neue Betrag für persönliche Schulausrüstung im August 116 Euro und im Februar 58 Euro. Das Jobcenter bezahlt diesen Betrag automatisch, alle anderen (Asylbewerber, Bezieher von Sozialleistungen oder Wohngeld, Kinderzuschlag) müssen einen Antrag stellen!

K.G.
Stand 30.1.2023