Änderungen SGB II

Verbesserungen ab 1. Januar 2024

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Zum 1.1.2024 ist eine Erhöhung der Leistungen des Jobcenters und des Sozialamtes beim Bürgergeld geplant .

Diese Leistungen werden ab 1.1.2024 vom Jobcenter und vom Sozialamt bezahlt nach den Vorschriften SGB II und SGB XII:

Diese Leistungen werden ab 1.1.2024 vom Jobcenter und vom Sozialamt bezahlt nach den Vorschriften SGB II und SGB XII:

SGB II / XII

ab 1.1.24

bis 31.12.23

Einzeln lebende Person

563

502

Erwachsene in Partnerschaft

506

451

Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt

451

402

Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre

471

420

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren

390

348

Kinder bis 5 Jahren

357

318

Über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz streiten sich die Politiker noch. Die Tabellen für 2024 sind noch nicht veröffentlicht.
Nach 18 Monaten erhalten Asylbewerber, auch wenn noch nicht über Ihren Antrag entschieden ist, die Leistungen, wie oben genannt.
Das betrifft auch Geflüchtete mit einer Duldung

Das Kindergeld wird im Jahr 2024 nicht erhöht, es bleibt bei monatlich 250 Euro für jedes Kind. Dieses Geld erhalten als Flüchtlinge anerkannte Erziehungsberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz.
Als sogenannte „Vorrangleistung“ muss das Kindergeld beantragt werden, wird aber in voller Höhe auf Leistungen des Jobcenters angerechnet. Das bedeutet, man bekommt von der Familienkasse Geld, aber genau diesen Betrag dann weniger vom Jobcenter.

Für Schulkinder ist der neue Betrag ab 2024 für persönlichen Schulbedarf im August 130 Euro und im Februar 65 Euro. Das Jobcenter bezahlt diesen Betrag automatisch, alle anderen (Asylbewerber, Bezieher von Sozialleistungen oder Wohngeld, Kinderzuschlag) müssen einen Antrag stellen beim Sozialamt Abteilung „Bildung und Teilhabe“!

K.G.
Stand 3.10.2024