Änderungen SGB II

Geplante Änderungen bei Bürgergeld, Kindergeld und Geld vom Sozialamt
ab 1. Januar 2025

Information auf Ukrainisch …

Information auf Arabisch …

Für alle, die Geld vom Jobcenter bekommen (Bürgergeld), gibt es am 1.1.2025 keine Änderung.

Das Kindergeld soll um 5 Euro für jeden Monat steigen, so dass für jedes Kind 255 Euro bezahlt werden. Wer Geld vom Jobcenter bekommt, bei dem werden also auch 255 Euro wieder abgezogen.

Wer noch Geld vom Sozialamt bekommt, weil das Bundesamt noch nicht über seinen Antrag auf Asyl entschieden hat, bekommt kein Kindergeld.

So viel bezahlt das Jobcenter 2025:

SGB II / XIIab 01/2025 ohne Änderung
Einzeln lebende Person563
Erwachsene in Partnerschaft506
Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt451
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre471
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren390
Kinder bis 5 Jahren357

Das Sozialamt bezahlt ab Januar 2025 weniger Geld (bis der Bescheid vom Bundesamt BAMF kommt) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

                                                                     

bis 12/2024ab 01/2025
Einzeln lebende Person460441
Erwachsene in Partnerschaft413397
Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt368353
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre408391
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren341327
Kinder bis 5 Jahren312299

Wer eine Deutschlandcard für alle Busse und Regionalbahnen in Deutschland hat, muss ab 1.1.2025 nicht 49 Euro, sondern 58 Euro in jedem Monat bezahlen.

K.G.
Stand 7.11.2024