Geplante Änderungen bei Bürgergeld, Kindergeld und Geld vom Sozialamt
ab 1. Januar 2025
Für alle, die Geld vom Jobcenter bekommen (Bürgergeld), gibt es am 1.1.2025 keine Änderung.
Das Kindergeld soll um 5 Euro für jeden Monat steigen, so dass für jedes Kind 255 Euro bezahlt werden. Wer Geld vom Jobcenter bekommt, bei dem werden also auch 255 Euro wieder abgezogen.
Wer noch Geld vom Sozialamt bekommt, weil das Bundesamt noch nicht über seinen Antrag auf Asyl entschieden hat, bekommt kein Kindergeld.
So viel bezahlt das Jobcenter 2025:
SGB II / XII | ab 01/2025 ohne Änderung |
Einzeln lebende Person | 563 |
Erwachsene in Partnerschaft | 506 |
Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt | 451 |
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre | 471 |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 390 |
Kinder bis 5 Jahren | 357 |
Das Sozialamt bezahlt ab Januar 2025 weniger Geld (bis der Bescheid vom Bundesamt BAMF kommt) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
bis 12/2024 | ab 01/2025 | |
Einzeln lebende Person | 460 | 441 |
Erwachsene in Partnerschaft | 413 | 397 |
Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt | 368 | 353 |
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre | 408 | 391 |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 341 | 327 |
Kinder bis 5 Jahren | 312 | 299 |
Wer eine Deutschlandcard für alle Busse und Regionalbahnen in Deutschland hat, muss ab 1.1.2025 nicht 49 Euro, sondern 58 Euro in jedem Monat bezahlen.
K.G.
Stand 7.11.2024