Verbesserungen bei ALG II ab 1. Januar 2022
Zum 1.1.2022 ist eine geringfügige Erhöhung der Leistungen nach SGB II (Hartz 4) für Flüchtlinge, subsidiär Geschützte sowie nach SGB XII für Asylbewerber und Geduldete mit einem Aufenthalt von mehr als 18 Monaten in Deutschland geplant:
SGB II | ab 1.1.22 | bis 31.12.21 |
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Einzeln lebende Person | 449 | 446 |
Erwachsene in Partnerschaft | 404 | 401 |
Weitere Kinder < 25 Jahre im Haushalt | 360 | 357 |
Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahre | 376 | 373 |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 311 | 309 |
Kinder bis 5 Jahren | 285 | 283 |
Eine Erhöhung des Kindergeldes ist noch nicht geplant, da erst die Verhandlungen der Parteien zur Bildung einer neuen Regierung in Berlin abgewartet werden müssen.
Für Schulkinder steigt der Betrag für persönliche Schulausrüstung Im August um 1 Euro auf 104 Euro und im Februar um 50 Cent auf 52 Euro.
K.G.
Stand 01.11.2021