Kindergeld

Wenn plötzlich kein Kindergeld mehr kommt …

Es ist schon schwierig, das Kindergeld zu beantragen, aber wenn die Zahlung begonnen hat und plötzlich nicht fortgesetzt wird, dann liegt es vermutlich daran, dass der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.

Das ist oft nicht der Zeitraum, der im Bescheid angegeben ist, sondern der Zeitpunkt, bis zu dem der vorgelegte Ausweis des Erziehungsberechtigten oder Vormunds gültig ist. Dieser Zeitpunkt ist nicht aus dem Bescheid der Familienkasse erkennbar, nur die Familienkasse kennt ihn. Sie verschickt auch keine Erinnerungen, sondern stellt automatisch einfach die Zahlung ein.

Wurde bei Antragstellung die Fiktionsbescheinigung vorgelegt, weil der Aufenthaltstitel (=“Ausweis“) noch nicht vorlag, so muss bei Erhalt des Ausweises und auch bei jeder Verlängerung, z.B. nach 1 oder 3 Jahren (statusabhängig) eine Kopie des neuen Ausweises an die Familienkasse unter Angabe der Kindergeldnummer (FK-Nummer) geschickt werden.

K.G. 6.1.2017