Wie wir von der Ausländerbehörde erfahren haben, ist ein neues Verfahren zur Beantragung des elektronisch lesbaren Ausweises und des Reisepasses für Flüchtlinge in der Einführungsphase.
Nach Erhalt des Bescheides über die Anerkennung des Flüchtlingsstatus erhalten die Flüchtlinge in Lebach die sog. Fiktionsbescheinigung (DIN A 4 – Blatt).
Gleichzeitig werden ab sofort bei dieser Gelegenheit bereits die biometrischen Daten (Fingerabdruck) gesammelt.
Diese Daten werden nach Berlin zur Bundesdruckerei geschickt.
Anschließend erhalten die betroffenen Personen eine Einladung nach Saarbrücken zur Ausländerbehörde in die Lebacher Straße, um ihren Ausweis über den Aufenthaltstitel und den Reisepass in Empfang zu nehmen.
Sollte es Probleme und Unklarheiten mit den bisher gespeicherten Daten (z.B. falsches Geburtsdatum, falsche Wohnortangabe oder ähnliches) geben, ist also in Lebach die letzte Möglichkeit, eine Korrektur zu beantragen.
Es gibt derzeit noch „Altfälle“, bei denen das Verfahren noch nicht angewendet werden kann, da läuft alles, wie bisher, also auf eine Einladung von Saarbrücken warten.
Bei Flüchtlingen, die nur subsidiären Schutz erhalten haben, läuft das Verfahren genau so ab.
Allerdings erhält dieser Personenkreis keinen Ausweis und keinen Reisepass, sondern einen ähnlich aussehenden Ausweisersatz (auch im Scheckkartenformat) mit einer ersten Gültigkeit für ein Jahr.
Damit darf dieser Personenkreis die Grenzen der Bundesrepublik nicht überschreiten.