Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten

Seit März 2016 gab es für subsidiär Schutzberechtigte keine Möglichkeit mehr, Familienangehörige aus den Krisen- und Kriegsgebieten nach Deutschland zu holen.

Ab 01. August 2018 sollen nun bis zu 1.000 Visa monatlich für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten ausgegeben werden.

Sehr ausführliche Informationen zu diesem Thema hat das Netzwerk „Berlin hilft“ auf seiner Website zusammengestellt, die Ihr unter folgendem Link nachlesen könnt:

http://berlin-hilft.com/2018/07/13/familiennachzug-bei-subsidiaerem-schutz-ausfuehrlich/

Vom  Deutschen Konsulat  in Istanbul haben wir folgende Information erhalten:

Am 16. März 2018 ist das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft getreten. Damit bleibt der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31. Juli 2018 ausgesetzt. Anschließend kann – für bis zu 1000 Personen pro Monat – Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern von subsidiär Schutzberechtigten bzw. den Eltern von minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Ab dem 01.08.2018 werden enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen können. Nachzugswillige Familienangehörige können sich bereits jetzt auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=subs

Die bisher in der Türkei erfolgte Terminregistrierung für Termine des Familiennachzug zu syrischen subsidiär Schutzberechtigten über die Homepage des Dienstleisters IDATA ist nicht mehr möglich. Bisher erfolgte Terminregistrierungen behalten jedoch Ihre Gültigkeit.

Die Terminbuchung für den Familiennachzug zu nicht subsidiär schutzberechtigten Syrern erfolgt weiterhin über die Homepage des Dienstleisters IDATA.

Achtung: Antragsteller die bereits eine Terminregistrierung zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland vorgenommen haben, werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) kontaktiert werden.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminregistrierung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann sollten Sie sich mit IOM in Verbindung setzen:

IOM ISTANBUL FAP Office
Bestekar Şevki Bey Sokak No: 9
Balmumcu Mah.
Beşiktaş/Istanbul
+90 212 4010250
Email: info.fap.tr@iom.int