um einen Antrag auf Kindergeld bearbeiten zu können benötigt die Familienkasse i. d. R. die Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch oder -register. Oftmals gingen die Papiere bei der Flucht verloren oder konnten in der Eile nicht mitgenommen werden.
Auf Anfrage (Danke an Klaus Rink) teilte uns die Familienkasse mit, das in diesem Fall ein 3-Zeiler als Erklärung dafür, warum die Papiere nicht vorgelegt werden können, ausreicht, um den Antrag dennoch bearbeiten zu können.