Auslauf von befristeten Arbeitsverträgen
Erfreulicherweise haben viele unserer Neubürger inzwischen eine Anstellung gefunden.
Sehr oft handelt es sich dabei zunächst um befristete Arbeitsverträge, die zu einem festgelegten Datum enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Arbeitgeber wird dann in den letzten Wochen entscheiden, ob der Vertrag tatsächlich ausläuft oder ob er verlängert wird.
Hier lauert eine Falle, besonders, wenn das Arbeitsverhältnis über 12 Monate bestand, denn dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dessen Höhe richtet sich nach mehreren Kriterien und muss im Einzelfall berechnet werden. Es gelten nun nicht mehr die Bedingungen des Jobcenters, sondern der Agentur für Arbeit (als „Arbeitsamt“ bekannt).
Diese Regelungen besagen grundsätzlich, dass man sich bei der Agentur drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit als „arbeitssuchend“ melden muss und spätestens am ersten Tag einer tatsächlichen Arbeitslosigkeit dann wieder dort melden muss als „arbeitslos“.
Bei Zeitverträgen beginnt die 3-Monats-Frist drei Monate vor Ende des vereinbarten Arbeitsvertrages, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt ist, ob tatsächlich am Ende Arbeitslosigkeit eintritt oder der Vertrag verlängert wird.
Bei Nichtbeachtung der 3-Monats-Frist tritt im Falle der Arbeitslosigkeit eine Sperre für das Arbeitslosengeld I ein, auch das Jobcenter kann hier nicht einspringen, der Arbeitnehmer steht ohne Einkommen da!
Diese Sperre betrifft formell zwar nur das ALG I, aber auch das Jobcenter erwartet bei allen, die berufstätig sind – mit oder ohne zusätzliche Leistungen des Jobcenters – dass die 3-Monats-Frist für die Arbeitslosmeldung eingehalten wird.
Das für Blieskastel zuständige Arbeitsamt ist in Homburg, Talstr. 57 B
Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30, Donnerstag bis 16:00 Uhr
Anmeldungen sind telefonisch möglich unter 0800 4555500, man kann aber auch einfach ohne Anmeldung hingehen und bekommt dann einen Termin.
Oder mit Email unter dieser Internetadresse:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de/terminvereinbarung/arbeitsvermittlung
Unbedingt Ausweis und Arbeitsvertrag mitnehmen!
Wer Internet hat und schon gutes Deutsch spricht, kann auch diese Seite besuchen im Internet:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/erste-schritte-arbeitslosigkeit
update K.G. 14.1.2020